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   BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 26.93   

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BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 26.93 (https://dejure.org/1994,2103)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 7 C 26.93 (https://dejure.org/1994,2103)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 7 C 26.93 (https://dejure.org/1994,2103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mißbräuchliche Beantragung des gerichtlichen Verkaufs eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks durch den staatlichen Verwalter eines Erbanteils - Abhängigkeit eines staatlich verwalteten Erbanteils von einer schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1 Vermögensgesetz (VermG) - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Staatlicher Verwalter; Erbanteil; Nachlaßgrundstück; Erbengemeinschaft; schädigende Maßnahme: Rückübertragungsanspruch: Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 244
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 26.93
    Der zu dem Rechtsverlust führende Erwerbsvorgang muß nicht rechtsgeschäftlicher Natur gewesen sein; erfaßt wird vielmehr grundsätzlich jede Art des Rechtserwerbs, beispielsweise auch durch Enteignungen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - VIZ 1994, 601 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93

    Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 26.93
    Dieser Schädigungstatbestand knüpft an den Umstand an, daß mit der Veräußerung der Vermögenswert aus der staatlichen Verwaltung entlassen war und deshalb die Wiedergutmachung der Unrechtsmaßnahme nicht mehr durch bloße Aufhebung der staatlichen Verwaltung gemäß § 1 Abs. 4, §§ 11 ff. VermG erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 24.93 - NJW 1994, 2713).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Erfaßt wird vielmehr grundsätzlich jede Art des Rechtserwerbs (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 7 C 26.93 - VIZ 1995, 162 = ZOV 1995, 150).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Anders verhält es sich hingegen dann, wenn der staatliche Verwalter die Veräußerung des Grundstücks selbst betrieb und sich die Miterben dabei seinem Willen tatsächlich unterordneten oder nach der damaligen Rechtslage, beispielsweise nach § 25 der Verordnung über die Vollstreckung in Grundstücke und Gebäude vom 18. Dezember 1975 (GBl DDR I 1976, S. 1), unterordnen mußten; in diesen Fällen liegt, soweit das Grundstück der staatlichen Verwaltung unterworfen war, eine Veräußerung durch den staatlichen Verwalter im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG vor (vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - Buchholz 112 § 1 Nr. 35).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

    Erfaßt wird vielmehr grundsätzlich jede Art des Rechtserwerbs (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - VIZ 1995, 162 = ZOV 1995, 150).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01

    Erbengemeinschaft; Nachlassgrundstück; Eigentumsverzicht; Erbanteil, staatliche

    Eine solche Veräußerung der Mitberechtigung an einem Grundstück stellt eine das Eigentum betreffende staatliche Vermögensschädigung dar (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 35; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03

    Grundstücksrestitution; geringere Entschädigung; gemischte Erbengemeinschaft;

    Soweit sich das Verwaltungsgericht für seine "schadensbezogene Betrachtung" auf das Urteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 35) beruft, übersieht es, dass es dort nicht um die Frage der Konnexität von Schädigung und Restitution, sondern um die selbstverständliche Feststellung ging, der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG könne nicht weiter reichen als die vom staatlichen Verwalter wahrgenommenen Befugnisse.
  • BVerwG, 30.06.2004 - 8 C 11.03

    Redlicher Erwerb; gerichtlicher Verkauf; Hoheitsakt; Vollstreckung in Grundstücke

    Davon ist das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 35) ausgegangen.
  • BVerwG, 14.08.1996 - 7 B 241.96

    Anspruch einer Erbengemeinschaft auf Rückübertragung des Eigentums an einem

    Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit der seinerzeit getroffenen Verfügung hat das Gericht sich nicht geäußert (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 24.93 - BVerwGE 96, 178), es ist lediglich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 35) davon ausgegangen, daß eine Schädigungsmaßnahme des staatlichen Verwalters nach § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG grundsätzlich nicht weiter reichen kann, als die Verwalterbefugnis, also hier nur die Anteile an der Erbschaft erfassen kann, für welche die staatliche Verwaltung angeordnet war, nicht aber den vererbten Vermögenswert insgesamt.

    Das angegriffene Urteil weicht daher auch nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 1994 (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99

    Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil

    Dementsprechend ist der erkennende Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung mit Blick auf derartige Fälle (s. Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 35; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93; Beschluss vom 7. November 1997 - BVerwG 7 B 370.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 51; ebenso Brettholle/Köhler-Appel, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 3, Stand Oktober 1999, § 2 VermG Rdnr. 32 b) ohne weiteres von der Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes ausgegangen; dabei hat er sich ersichtlich von der Überlegung leiten lassen, dass es nicht gerechtfertigt wäre, die Wiedergutmachung nach diesem Gesetz von der Art der eigentumsrechtlichen Beziehung des Geschädigten zu dem entzogenen Gegenstand (Alleineigentum, Bruchteilseigentum, Gesamthandseigentum) abhängig zu machen.
  • BVerwG, 10.11.2008 - 8 B 54.08

    Sachlicher Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung offener

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seiner Entscheidung vom 15.12.1994, ZOV 95, 150 (Az.: BVerwG 7 C 26.93) herausgestellt, dass auch eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG in Betracht kommt, wenn ein Miterbe im Zusammenwirken mit Dritten bzw. im Zusammenwirken mit rechtswidriger Unterstützung staatlicher oder offizieller Stellen gehandelt hat, um andere Miterben um die Möglichkeit des Eigentumserwerbs zu bringen, diese Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts wurden jedoch bislang nicht in einem konkreten Fall höchstrichterlich entschieden".
  • BVerwG, 02.11.1995 - 7 B 303.95

    Deckung von Enteignungen durch das Aufbaugesetz der DDR - Möglichkeit die

    Auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen können den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen (BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 16/93]; Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - ZIP 1994, 1482 = VIZ 1994, 601; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - VIZ 1995, 162 = ZOV 1995, 150).
  • BVerwG, 25.04.1997 - 7 B 132.97

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Vorliegen einer

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